Zollkennzeichen

Ausfuhr-/Exportkennzeichen

• Von 14 Tage bis 12 Monate gültig

• Mit deutschen Fahrzeugpapieren (ZB1 und ZB2)

• Mit ausländischen Fahrzeugpapieren

• Komplett inklusive Schilder und Verischerung

• Europaweit gültig (sowie Türkei, Algerien, Marrokko, Tunesien und ehemaige GUS)

• Wenn Ihr Fahrzeug älter als 3 Monate ist benötigen wir eine HU- oder § 21-Gutachten

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