Ausfuhr-/Exportkennzeichen
• Von 14 Tage bis 12 Monate gültig
• Mit deutschen Fahrzeugpapieren (ZB1 und ZB2)
• Mit ausländischen Fahrzeugpapieren
• Komplett inklusive Schilder und Verischerung
• Europaweit gültig (sowie Türkei, Algerien, Marrokko, Tunesien und ehemaige GUS)
• Wenn Ihr Fahrzeug älter als 3 Monate ist benötigen wir eine HU- oder § 21-Gutachten